Kinderkrippe DreiKäseHoch
Erziehung, Bildung und Betreuung mit Kopf, Herz und Hand


Gebühren und andere Kosten
Ab September 2019 stellen sich die monatlichen Gebüren für einen Betreuungsplatz bei einer Mindestbuchungszeit von 20 Std./Woche in unserer Einrichtung folgendermaßen zusammen:


3 - 4 Stunden/Tag 250,00€

4 - 5 Stunden/Tag 275,00€
5 - 6 Stunden/Tag 325,00€
6 -7 Stunden/Tag 375,00€
7- 8 Stunaden/Tag 425,00€
über 8 Stunden 450,00€


Zusätzlich erhebt die Einrichtung einen Betrag von 3,50 € für jedes verzehrte Mittagessen (Getränke im Preis enthalten).

Der Elternbeitrag muss fortlaufend auch bei Krankheit oder Urlaub des Kindes oder Ferien entrichtet werden, da die laufenden Betriebskosten bestehen bleiben. Ersatzweiser Besuch der Einrichtung an einem anderen, nicht gebuchten Tag oder Rückzahlungen sind nicht möglich.

Für Umbuchung in den Ferienzeiten (Weihnachtsferien im Dezember/Januar, Sommerferien im Juli/August) erheben wir ab September 2020 50 € Bearbeitungsgebühr.
Im Falle einer Pandemie (Siehe Covid19 im Jahr 2020), die die Schließung der Einrichtung seitens der Regierung bedeutet, sind die Gebühren weiter zu tragen, sofern keine anderweitigen, kostendeckenden Alternativen der Regierung angeboten werden.

Das Jugendamt kann auf Antrag eine volle oder teilweise Bezuschussung des Beitrages genehmigen, wenn die Eltern darlegen, dass ihnen die Belastung aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht zuzumuten ist.
Bis zum Vorliegen eines positiven Bescheides haben die Personensorgeberechtigten den Beitrag zu entrichten.

Zusatzbetreuung innerhalb der Öffnungszeit kann in Ausnahmefällen gegen Entrichtung von Zusatzkosten von 5€ pro Stunde.

Für eine Abholung nach den Öffnungszeiten entstehen 60€ zusätzlich pro Stunde. 

 
 
 
 
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